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| Probefahrt vereinbaren: Tipps für die Probefahrt |
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Damit Sie beim Gebrauchtwagenkauf richtig liegen: Nutzen Sie unsere Checkliste und Tipps für die Probefahrt. Wir sagen Ihnen hier, worauf Sie achten sollten, und geben Ihnen Infos zum Versicherungsschutz.
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Vorbereitung auf die Probefahrt
Durch gute Vorbereitung können Sie sich bei der Probefahrt ganz auf die Beurteilung
des Fahrzeugs konzentrieren. Dabei sollten Sie vor allem diese Punkte
beachten: |
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Machen Sie die Probefahrt am besten zu zweit, denn vier Augen sehen mehr als
zwei. Ihre Begleitung kann das Fahrzeug zudem aus neutraler Sicht beurteilen. |
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Nehmen Sie eine Taschenlampe mit für den Check des Motors. |
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Denken Sie an die passende Kleidung. Die kann schon mal schmutzig werden,
wenn Sie einen Blick unter die Karosserie werfen. |
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Falls Sie die Gegend kennen, überlegen Sie sich schon vorab eine Teststrecke.
Idealerweise fahren Sie dabei sowohl ein Stück über Landstraße als auch über
eine Autobahn. |
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Die Probefahrt sollte nach Möglichkeit bei gutem, regenfreiem Wetter und Tageslicht
stattfinden, damit Sie etwaige Mängel am Auto gut erkennen können. |
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Kontakt mit dem Anbieter
Unabhängig davon, ob Sie Ihren neuen Gebrauchten von einem Händler oder einer
Privatperson kaufen wollen: prüfen Sie die Aussagen des Anbieters genau.
Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten: |
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Lassen Sie sich auf jeden Fall alle Fahrzeugpapiere zeigen, einschließlich der
Kundendienst- und Service-Scheckhefte. |
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Wenn Sie das Fahrzeug von einer Privatperson kaufen, sollten Sie prüfen, ob
der Anbieter mit dem im Kfz-Brief eingetragenen Besitzer identisch ist.
Wenn nicht, handelt es sich beim Verkäufer wahrscheinlich um einen Händler. |
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Seien Sie vorsichtig bei Aussagen wie "Sie müssen sich schnell entscheiden".
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. |
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Der Anbieter sollte ungefragt auf schwerwiegende Mängel und Unfallschäden
hinweisen. |
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Lassen Sie sich bei der Probefahrt nicht dadurch ablenken, dass der Verkäufer
ständig auf Sie einredet. Sagen Sie ihm dann ruhig, dass Sie sich auf die
Probefahrt konzentrieren und hören möchten, ob das Fahrzeug ungewöhnliche
Geräusche macht. |
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Unterschreiben Sie nichts, solange Sie sich nicht ganz sicher sind, dass Sie das
Auto kaufen wollen.
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Im Fall von Fahrzeugmängeln
Sind Mängel am Fahrzeug festzustellen oder der Anbieter weist darauf hin, sollten
Sie besonders vorsichtig sein: |
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Verlangen Sie bei Unfallschäden die Rechnung der Instandsetzung oder das
Gutachten, und vertrauen Sie nicht auf mündliche Aussagen. |
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Zusicherungen wie "Der Schaden wird noch repariert" sollten Sie sich schriftlich
bestätigen lassen. |
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Sollten Sie sich unsicher sein oder Sie Mängel erkennen, die Sie nicht einschätzen
können (auch bei Unfallwagen mit größeren Schäden): lassen Sie das Auto
von einem Kfz-Sachverständigen begutachten. Der Anbieter sollte eine Untersuchung
durch einen unabhängigen Prüfer auf jeden Fall zulassen. |
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