| Ratgeber Billige Kfz-Versicherung |
| |
Versicherungsschutz ist beim Gebrauchtwagenkauf ein wichtiges
Thema. Vor allem, weil Sie bei Erwerb eines Autos eine Kfz-Versicherung(135 Tarife kostenlos vergleichen!) abschließen
müssen. Aber auch, weil Sie als Käufer und Verkäufer einige
gesetzliche Regelungen beachten sollten.
Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen: |
| |
| Bei der Probefahrt |
 |
Versicherungsschutz: Ist das Fahrzeug
während einer Probefahrt versichert? |
| |
| Bei Kauf eines Gebrauchtwagens |
 |
Versicherung wechseln: Kann bei Kauf eines Fahrzeugs
auch eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden? |
 |
Vorläufiger Versicherungsschutz: Was
bedeutet das? |
 |
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Welches sind die
Leistungen und worin unterscheiden sie sich? |
 |
Zweitwagen: Wird ein Zweitwagen günstiger eingestuft? |
| |
| Bei Verkauf eines Gebrauchtwagens |
 |
Autoverkauf: Bis wann muss die Kfz-Versicherung darüber
informiert werden? |
| |
| Bei der Zulassung |
 |
Zulassung: Was braucht man bei der Zulassungsstelle? |
 |
Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte
und wie bekommt man sie? |
|
| Bei der Probefahrt |
| |
| Versicherungsschutz: Ist das Fahrzeug
während einer Probefahrt versichert?
Ob und wie ein Fahrzeug bei einer Testfahrt versichert ist, hängt
davon ab, ob Sie das Auto eines Händlers oder eines Privatanbieters
Probe fahren.
|
 |
Händlerautos sind meistens vollkaskoversichert. Sollte dies nicht
der Fall sein, muss der Verkäufer für einen etwaigen Unfallschaden
während einer Probefahrt aufkommen. Das gilt natürlich nur,
wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde. |
 |
Bei Probefahrten mit Autos von Privatanbietern ist die Rechtslage anders:
Wenn keine Vollkaskoversicherung besteht, und es kommt zu einem Unfall,
müssen Sie als Fahrer für einen möglichen Schaden am Auto
aufkommen. |
| |
| Achten Sie also unbedingt darauf, dass Sie auf keinen Fall
mit einem nicht versicherten Auto öffentliche Straßen befahren,
denn zumindest eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug
gesetzlich vorgeschrieben. |
| |
| Hoch |
| |
| Bei Kauf eines Gebrauchtwagens |
| |
Kfz-Versicherung wechseln: Kann bei Kauf
eines Fahrzeugs auch eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden?
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, egal ob neu oder gebraucht, muss dieses
zumindest haftpflichtversichert werden. Sie können die bestehende
Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen oder eine neue abschließen.
Bei der Wahl Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie nicht nur Beiträge, sondern
auch die Leistungen vergleichen. Die DA Direkt bietet Ihnen preisgünstigen
Versicherungsschutz, beitragsfreie Leistungs-Extras über dem Marktstandard,
Servicegarantien im Schadenfall für Kaskoversicherte sowie 7 x 24
Stunden kompetenten Kundenservice am Telefon und im Internet. |
| |
| Hoch |
| |
Vorläufiger Versicherungsschutz: Was
bedeutet das?
Sie brauchen eine Deckungskarte, wenn Sie ein Fahrzeug
neu zulassen oder ummelden. Mit dieser bestätigt der Versicherer den vorläufigen
Haftpflichtschutz für Ihr Auto. Der vorläufige Versicherungsschutz
endet mit der rechtzeitigen Einlösung (Bezahlung) Ihres Versicherungsscheins
und wird dann in einen endgültigen Versicherungsschutz umgewandelt.
Wird der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt, verliert der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend seine Gültigkeit.
Beachten Sie |
 |
Wenn Sie auch Kaskoschutz, eine Insassenunfallversicherung oder einen
Schutzbrief abschließen möchten, teilen Sie dies dem Versicherer
schon bei der Beantragung der Deckungskarte mit, sonst sind entsprechende
Schäden im Falle eines Unfalls nicht abgedeckt. |
 |
Bitte melden Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich bei Ihrer
Zulassungsstelle an bzw. um, sobald Sie Ihre Deckungskarte erhalten haben. |
| |
| Hoch |
| |
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko:
Welches sind die Leistungen und worin unterscheiden sie sich?
|
 |
Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung
ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen-,
Sach- und Vermögensschäden ab, die anderen durch einen von Ihnen
verursachten Unfall mit Ihrem Fahrzeug entstehen und für die Sie
haftbar gemacht werden sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. |
 |
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung bezieht
sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Versichert sind Fahrzeugschäden
durch
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild.
Außerdem sind Bruchschäden an der Verglasung und Schäden
an der Verkabelung durch Kurzschluss im Versicherungsschutz eingeschlossen.
|
 |
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung bietet
alle Teilkaskoleistungen und deckt darüber hinaus noch Unfallschäden
am eigenen Fahrzeug, Schäden durch mut- oder böswillige Beschädigung
durch andere sowie Schäden durch geplatzte Reifen, wenn dadurch ein
Unfall verursacht wurde, ab. |
| |
| Hoch |
| |
Zweitwagen: Wird Ihr Zweitwagen günstiger
eingestuft?
Die Einstufung von Zweitwagen handhaben die Versicherer verschieden. Generell
ist es günstiger, einen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern. Allerdings
ist dies meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
|
| 1. |
Ihr Erstfahrzeug ist in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 oder 1
eingestuft?
Dann stuft die DA Direkt Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse
1/2 ein. |
| 2. |
Ihr Erstfahrzeug ist bei der DA Direkt versichert und in die Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft?
Dann stufen wir Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 2 ein, wenn
folgende Voraussetzungen vorliegen: |
| - |
das Fahrzeug wird auf denselben Versicherungsnehmer oder seinen
Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen (Halter) und
versichert und |
| - |
der Versicherungsnehmer und der Halter sind Privatpersonen und |
| - |
der Versicherungsnehmer ist seit mindestens drei Jahren im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis (ausgestellt von einem Mitgliedsstaat oder EG oder
einem Anrainerstaat Deutschlands) und |
| - |
der ausschließliche Nutzer des Fahrzeugs ist der Versicherungsnehmer bzw.
der Ehe-/Lebenspartner. |
|
| |
| Hoch |
| |
| Bei Verkauf eines Gebrauchtwagens |
| |
Autoverkauf: Bis wann muss die Kfz-Versicherung
darüber informiert werden?
Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben, sollten Sie umgehend, spätestens
aber innerhalb einer Woche, Ihre Kfz-Versicherung darüber informieren.
Am besten halten Sie bereits im Kaufvertrag fest, dass das Fahrzeug schnellstmöglich
durch den Käufer ab- bzw. umgemeldet werden muss, denn die Kfz-Versicherung
wird erst zum amtlichen Ab- bzw. Ummelde-Termin abgerechnet. Das bedeutet
für Sie, dass der Beitrag bis zur Vertragsbeendigung bezahlt werden
muss. |
| |
| Hoch |
| |
| Bei der Zulassung |
| |
Zulassung: Was braucht man bei der
Zulassungsstelle?
Wenn Sie Ihr Auto anmelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
|
 |
Fahrzeugbrief, ggf. Fahrzeugschein |
 |
Deckungskarte |
 |
Personalausweis |
 |
Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) |
 |
ggf. Vollmacht und Personalausweis des künftigen Halters, falls eine dritte Person mit der Zulassung des Fahrzeuges beauftragt wird |
 |
ggf. Abmeldebescheinigung |
 |
ggf. Nummernschilder |
 |
ggf. Bargeld (zum Bezahlen der Gebühren) |
Ausführliche Informationen zur Zulassung.
|
| Hoch |
| |
| Deckungskarte: Wozu benötigt man
eine Deckungskarte und wie bekommt man sie?
Mit der Deckungskarte bestätigt Ihre Kfz-Versicherung, dass der Versicherungsschutz
für ein Fahrzeug übernommen wird (siehe auch: vorläufiger
Versicherungsschutz). |
| |
| Jeder Autofahrer braucht eine Deckungskarte |
 |
für die Zulassung seines Fahrzeugs |
 |
für die Umschreibung auf einen anderen Halter |
 |
für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs |
 |
bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschildes |
 |
bei jedem Wechsel des Wohnortes, wenn sich der Zulassungsbezirk ändert. |
 |
bei Versicherungswechsel. |
| |
Die Deckungskarten müssen der Zulassungsstelle ausgefüllt
vorgelegt werden. Grundsätzlich erhalten Sie die Deckungskarte von
Ihrer Kfz-Versicherung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug online versichern, bekommen Sie schnell eine
Versicherungsbestätigung, denn bei einem Online-Abschluss
können Sie Ihre Deckungskarte |
 |
direkt selbst ausdrucken |
 |
oder sich per Mail oder Post zuschicken lassen. |
| |
| Hoch |