Autobörse
Suchen Sie jetzt Ihr Wunschauto

AutoScout24


Ratgeber Billige Kfz-Versicherung
 
Versicherungsschutz ist beim Gebrauchtwagenkauf ein wichtiges Thema. Vor allem, weil Sie bei Erwerb eines Autos eine Kfz-Versicherung(135 Tarife kostenlos vergleichen!) abschließen müssen. Aber auch, weil Sie als Käufer und Verkäufer einige gesetzliche Regelungen beachten sollten.

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen:
 
Bei der Probefahrt
Versicherungsschutz: Ist das Fahrzeug während einer Probefahrt versichert?
 
Bei Kauf eines Gebrauchtwagens
Versicherung wechseln: Kann bei Kauf eines Fahrzeugs auch eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden?
Vorläufiger Versicherungsschutz: Was bedeutet das?
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Welches sind die Leistungen und worin unterscheiden sie sich?
Zweitwagen: Wird ein Zweitwagen günstiger eingestuft?
 
Bei Verkauf eines Gebrauchtwagens
Autoverkauf: Bis wann muss die Kfz-Versicherung darüber informiert werden?
 
Bei der Zulassung
Zulassung: Was braucht man bei der Zulassungsstelle?
Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte und wie bekommt man sie?
 
 
Bei der Probefahrt
 

Versicherungsschutz: Ist das Fahrzeug während einer Probefahrt versichert?

Ob und wie ein Fahrzeug bei einer Testfahrt versichert ist, hängt davon ab, ob Sie das Auto eines Händlers oder eines Privatanbieters Probe fahren. 

Händlerautos sind meistens vollkaskoversichert. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Verkäufer für einen etwaigen Unfallschaden während einer Probefahrt aufkommen. Das gilt natürlich nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde.
Bei Probefahrten mit Autos von Privatanbietern ist die Rechtslage anders: Wenn keine Vollkaskoversicherung besteht, und es kommt zu einem Unfall, müssen Sie als Fahrer für einen möglichen Schaden am Auto aufkommen.
 
Achten Sie also unbedingt darauf, dass Sie auf keinen Fall mit einem nicht versicherten Auto öffentliche Straßen befahren, denn zumindest eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.
 
Hoch
 
Bei Kauf eines Gebrauchtwagens
 
Kfz-Versicherung wechseln: Kann bei Kauf eines Fahrzeugs auch eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden?

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, egal ob neu oder gebraucht, muss dieses zumindest haftpflichtversichert werden. Sie können die bestehende Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen oder eine neue abschließen. Bei der Wahl Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie nicht nur Beiträge, sondern auch die Leistungen vergleichen. Die DA Direkt bietet Ihnen preisgünstigen Versicherungsschutz, beitragsfreie Leistungs-Extras über dem Marktstandard, Servicegarantien im Schadenfall für Kaskoversicherte sowie 7 x 24 Stunden kompetenten Kundenservice am Telefon und im Internet.
 
Hoch
 
Vorläufiger Versicherungsschutz: Was bedeutet das?

Sie brauchen eine Deckungskarte, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen oder ummelden. Mit dieser bestätigt der Versicherer den vorläufigen Haftpflichtschutz für Ihr Auto. Der vorläufige Versicherungsschutz endet mit der rechtzeitigen Einlösung (Bezahlung) Ihres Versicherungsscheins und wird dann in einen endgültigen Versicherungsschutz umgewandelt. Wird der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt, verliert der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend seine Gültigkeit.

Beachten Sie
Wenn Sie auch Kaskoschutz, eine Insassenunfallversicherung oder einen Schutzbrief abschließen möchten, teilen Sie dies dem Versicherer schon bei der Beantragung der Deckungskarte mit, sonst sind entsprechende Schäden im Falle eines Unfalls nicht abgedeckt.
Bitte melden Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich bei Ihrer Zulassungsstelle an bzw. um, sobald Sie Ihre Deckungskarte erhalten haben.
 
Hoch
 
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Welches sind die Leistungen und worin unterscheiden sie sich?
 
Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die anderen durch einen von Ihnen verursachten Unfall mit Ihrem Fahrzeug entstehen und für die Sie haftbar gemacht werden sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung bezieht sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Versichert sind Fahrzeugschäden durch
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild.
Außerdem sind Bruchschäden an der Verglasung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung bietet alle Teilkaskoleistungen und deckt darüber hinaus noch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, Schäden durch mut- oder böswillige Beschädigung durch andere sowie Schäden durch geplatzte Reifen, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde, ab.
 
Hoch
 
Zweitwagen: Wird Ihr Zweitwagen günstiger eingestuft?

Die Einstufung von Zweitwagen handhaben die Versicherer verschieden. Generell ist es günstiger, einen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern. Allerdings ist dies meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
1. Ihr Erstfahrzeug ist in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 oder 1
eingestuft?
Dann stuft die DA Direkt Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
2. Ihr Erstfahrzeug ist bei der DA Direkt versichert und in die Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft?
Dann stufen wir Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 2 ein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- das Fahrzeug wird auf denselben Versicherungsnehmer oder seinen Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen (Halter) und versichert und
- der Versicherungsnehmer und der Halter sind Privatpersonen und
- der Versicherungsnehmer ist seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (ausgestellt von einem Mitgliedsstaat oder EG oder einem Anrainerstaat Deutschlands) und
- der ausschließliche Nutzer des Fahrzeugs ist der Versicherungsnehmer bzw. der Ehe-/Lebenspartner.
  
Hoch
 
Bei Verkauf eines Gebrauchtwagens
 
Autoverkauf: Bis wann muss die Kfz-Versicherung darüber informiert werden?

Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben, sollten Sie umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihre Kfz-Versicherung darüber informieren. Am besten halten Sie bereits im Kaufvertrag fest, dass das Fahrzeug schnellstmöglich durch den Käufer ab- bzw. umgemeldet werden muss, denn die Kfz-Versicherung wird erst zum amtlichen Ab- bzw. Ummelde-Termin abgerechnet. Das bedeutet für Sie, dass der Beitrag bis zur Vertragsbeendigung bezahlt werden muss.
 
Hoch
 
Bei der Zulassung
 
Zulassung: Was braucht man bei der Zulassungsstelle?

Wenn Sie Ihr Auto anmelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Fahrzeugbrief, ggf. Fahrzeugschein
Deckungskarte
Personalausweis
Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)
ggf. Vollmacht und Personalausweis des künftigen Halters, falls eine dritte Person mit der Zulassung des Fahrzeuges beauftragt wird
ggf. Abmeldebescheinigung
ggf. Nummernschilder
ggf. Bargeld (zum Bezahlen der Gebühren)
 
Ausführliche Informationen zur Zulassung.
 
Hoch
 

Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte und wie bekommt man sie?

Mit der Deckungskarte bestätigt Ihre Kfz-Versicherung, dass der Versicherungsschutz für ein Fahrzeug übernommen wird (siehe auch: vorläufiger Versicherungsschutz).

 
Jeder Autofahrer braucht eine Deckungskarte
für die Zulassung seines Fahrzeugs
für die Umschreibung auf einen anderen Halter
für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschildes
bei jedem Wechsel des Wohnortes, wenn sich der Zulassungsbezirk ändert.
bei Versicherungswechsel.
 
Die Deckungskarten müssen der Zulassungsstelle ausgefüllt vorgelegt werden. Grundsätzlich erhalten Sie die Deckungskarte von Ihrer Kfz-Versicherung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug online versichern, bekommen Sie schnell eine Versicherungsbestätigung, denn bei einem Online-Abschluss können Sie Ihre Deckungskarte
direkt selbst ausdrucken
oder sich per Mail oder Post zuschicken lassen.
 
Hoch