Mit den richtigen Winterreifen fit für die kommende Jahreszeit
Ihr Fahrzeug verfügt über ABS, ESP oder EDC ? Da kann ihnen ja nichts passieren ... falsch, den auf glatten Straßen mit Sommerreifen versagen selbst die modernsten Sicherheitssysteme der Welt.
Grund dafür: Ein Sommerreifen besteht aus einer Gummimischung, welche sich bereits bei Plus 7 °C verhärtet und so eine Haftung mit dem Untergrund nicht mehr optimal aufbauen kann.
Es empfiehlt sich also bereits im Herbst, wenn die Temperaturen unter 7° C sinken, Winterreifen auf sein Fahrzeug zu montieren.
Moderne Winterreifen verfügen über eine spezielle kältetaugliche Gummimischung mit einem hohen Silica- oder Naturkautschuk-Anteil, welche schon im Spätherbst einen echten Sicherheitsgewinn auf trockenen und nassen Straßenoberflächen darstellt.
Das Winterreifen nicht mehr wie früher laute und poltrige Fahrgeräuche von sich geben, liegt an ihren modernen geschlossen Profilen mit einer Vielzahl an speziellen Lamellen.
Dadurch wird der Winterreifen zum Profi auf glatten und schneebedeckten Fahrbahnen.
Fachleute raten, Winterreifen mit einer Profiltiefe unter 4mm oder spätestens nach 10 Jahren zu erneuern.
Es gibt die Meinung, nur auf der Antriebsachse Winterreifen zu montieren, davon raten wir ab.
Bitte immer alle vier Reifen wechseln. Es ist ihre Sicherheit welche durch die Winterreifen erhöht wird.
Denken Sie auch an
Schneeketten
, wenn Sie in den Bergen unterwegs sind.
In einigen Gegenden besteht sogar Schneekettenpflicht.
Hier gelangen sie zu den Testergebnissen des aktuellen ADAC Winterreifentests.
Den passenden Winterreifen finden
Um auch für ihren Wagen den passenden Winterreifen zu finden, benutzen sie doch einfach unseren Winterreifen Konfigurator.
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Achtung: Wichtige Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Seit Mai 2006 ist in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, dass „die Ausrüstung an Fahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist (§ 2 Abs. 3a StVO).
Mit dieser Regelung werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht für Fahrzeughalter ausdrücklich erhöht. So ist insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen für eine angemessene Winterausrüstung zu sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können anderenfalls Bußgelder fällig werden.
Wer sich nicht an die Anpassung hält, kann mit 20 Euro, bei Behinderung des Verkehrs sogar 40 Euro zur Kasse gebeten werden.
Wie genau die Begriffe „Ausrüstung“ und „Wetterverhältnisse“ in der Praxis umgesetzt werden, wird sich in der kommenden Wintersaison zeigen.
Zudem kann die erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Abwicklung eines Schadens mit der Versicherung eine Rolle spielen.
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